
Als ein geborenes Mitglied werden Mitglieder eines ansonsten gewählten Gremiums bezeichnet, die durch ihre Funktion oder frühere Funktion automatisch dem Gremium angehören. In Hessen etwa sind Bürgermeister nicht nur geborene Mitglieder, sondern sogar Vorsitzende der Kommissionen. § 72 Abs. 2 HGO: „Die Kommissionen bestehen aus dem Bürgerm...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geborenes_Mitglied
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